In einige Ländern haben wir bestehende Absprachen mit den Ministerien, dass die Kosten für leistungsberechtigte Schüler*innen über die Bedarfsform “eintägige Schulausflüge” abgerechnet werden können.
Eine Erstattung von Testgebühren ist für leistungsberechtigte Schüler*innen ggf. auch in den anderen Bundesländern über das Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) möglich. Es muss jedoch einzeln beantragt und bewilligt werden. Weitere länderspezifische Informationen rund um das Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier: