Bildungs- und Teilhabepaket

  • Home
  • Bildungs- und Teilhabepaket

Absprachen mit den Ländern im Rahmen des BUT

In einige Ländern haben wir bestehende Absprachen mit den Ministerien, dass die Kosten für leistungsberechtigte Schüler*innen über die Bedarfsform “eintägige Schulausflüge” abgerechnet werden können.

Berlin

  • Bestehende Absprache mit dem Berliner Senat
  • Voraussetzung: die gesamte Klasse/Kurs muss verpflichtend an Go4Goal! teilnehmen (Tipp: Nutzen Sie den TOEFL Junior® als Lernersatzleistung)
  • Weitere Informationen und u. a. Auskunft über die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie unter: service.berlin.de

Sachsen-Anhalt

  • Bestätigung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration
  • Voraussetzung: die ganze Klasse/Kurs (min. 2/3 des Klassenverbands) nehmen an Go4Goal! teil
  • Anlaufstellen unter www.bmas.de (bitte stellen Sie rechtzeitig den Antrag)

Bremen

  • Bestätigung der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport
  • Voraussetzung: Erstattung im Rahmen der “eintägigen Schulausflüge”
  • Weitere Informationen und u. a. Auskunft über die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie unter: https://www.soziales.bremen.de

Hamburg

  • Bestätigung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
  • Voraussetzung: die ganze Klasse/Kurs nimmt verpflichtend an Go4Goal! teil
  • Weitere Informationen und u. a. Auskunft über die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie unter: www.hamburg.de/bildungspaket

Das BUT auf Bundesebene

Eine Erstattung von Testgebühren ist für leistungsberechtigte Schüler*innen ggf. auch in den anderen Bundesländern über das Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) möglich. Es muss jedoch einzeln beantragt und bewilligt werden. Weitere länderspezifische Informationen rund um das Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier: